Kosten

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung liegen zwischen 50 und 190 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit 19 %, je nach Art und Umfang der Beratung.

Weitere Vertretung

Schließen sich an das erste Beratungsgespräch Folgetätigkeiten, wie das Verfassen von Schreiben an die Gegenseite, Anträge an das Gericht oder weitere Telefonate an, werden die Kosten für das Beratungsgespräch auf die weiteren Gebühren verrechnet. Die weiteren Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses sieht üblicherweise feste Gebührensätze vor, welche aus der RVG-Tabelle ersichtlich sind.

Auslagen

Neben den anwaltlichen Gebühren können noch Auslagen, wie z.B. eine Kostenpauschale für Porto, Telefonkosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder etc. anfallen.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird diese von uns angefragt. Bestenfalls fällt dann lediglich die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Beratung und/oder weiteren Vertretung selbst aufzubringen, besteht die Möglichkeit Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.