Familienrecht

Rechtsanwalt Wortmann ist zugleich „Fachanwalt für Familienrecht“.

Die Berechtigung zum Führen dieser Bezeichnung erhält ein Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer, wenn er in einem Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen hat. Er muss in regelmäßigen Abständen Fortbildungen besuchen, um sein Wissen aktuell zu halten und die Bezeichnung weiter führen zu dürfen.

Das Familienrecht umfasst eine Fülle von Bereichen, in denen wir Ihnen gerne weiterhelfen:
  • Trennung vom Ehegatten,

  • Scheidungsverfahren,

  • Unterhaltsverfahren,

  • Regelung von Umgangskontakten,

  • Streitigkeiten um das Sorgerecht,

  • Namensrechtsangelegenheiten,

  • Hausratsteilung,

  • Adoptionsverfahren

und vieles mehr.